Schulprofil

  • 15 Klassen 
  • 328 Schülerinnen und Schüler
  • 30 Lehrerinnen und Lehrer


Betreuungszeiten

  • Frühbetreuung ab 6:30 (Anmeldung erforderlich!)
  • Schule öffnet um 7:30
  • Aufsicht in der Aula bis 7:45
  • Aufsicht durch Lehrperson ab 7:45 in den Klassen
  • Hort ab Unterrichtsschluss bis 17:45

Pausenordnung

  1. Stunde: 8:00 – 8:50
  2. Stunde: 8:55 – 9:45
  3. Stunde: 10:00 – 10:50
  4. Stunde: 10:55 – 11:45
  5. Stunde: 11:55 – 12:45
  6. Stunde: 12:55 – 13:45
 

Um jeder Klasse eine individuelle Pausenabhaltung zu ermöglichen, läutet die Pausenglocke nur zur großen Pause (9:45 – 10:00), sowie ab 11:45 zu allen angegeben Zeiten.

Räumlichkeiten

  • zwei moderne Turnsäle
  • mobil einsetzbare Laptops
  • Smartboardklassen
  • Bibliothek
  • Werkraum
  • Lernoasen
  • große Aula
  • modern gestalteter Innenhof mit Spielplatz
  • Outdoorklasse
  • Schulgarten mit Hochbeet
  • Soccercourt

Schulordnung

Gemeinsames Verhalten

Schulkinder, Eltern, Erziehungsberechtigte und Lehrpersonen bilden zusammen eine große Schulgemeinschaft, die auf der gemeinsamen Einhaltung von Regeln beruht. Als Schulgemeinschaft sind uns demnach folgende Punkte besonders wichtig:

  • Wir achten auf eine Grundakzeptanz der zentralen Werte Österreichs und eine entsprechende Haltung.
  • Wir gehen respektvoll und höflich miteinander um.
  • Wir achten auf höfliche Umgangsformen, ganz besonders auf das Grüßen von Lehrpersonen und Erwachsenen – egal ob Männer oder Frauen.
  • Wir achten die demokratische Grundordnung des Staates Österreich.
  • Wir achten auf einen gleichberechtigten Umgang zwischen Mann und Frau.
  • Wir pflegen einen wertschätzenden Umgangston und achten auf unsere Sprache.
  • Wir sind pünktlich im Unterricht.
  • Wir begrüßen einander und begegnen einander höflich.
  • Wir übernehmen Mitverantwortung für ein anregendes und motivierendes Unterrichtsklima.
  • Wir bringen einander Vertrauen entgegen und achten das Vertrauen, das uns entgegengebracht wird.
  • Wir pflegen unsere Kultur und Brauchtümer in Niederösterreich.
  • Wir lehnen jede Form von Gewalt, auch in der Kommunikation, ab.
  • Wir erledigen unsere Aufgaben verlässlich und halten Termine und Fristen ein.

Wir Schulkinder…

  • kommen pünktlich in die Schule.
  • halten uns an die jeweiligen Klassenregeln.
  • befolgen die Anweisungen der Lehrer:innen, Nachmittagsbetreuer:innen und Aufsichtspersonen.
  • nehmen alles für den Unterricht Notwendige mit.
  • nehmen keine Wertgegenstände mit (keine Haftung; Abnahme durch die Lehrer:innen).
  • sorgen dafür, dass Handys und Smartuhren ausgeschaltet in der Schultasche sind.
  • nehmen keine gefährlichen Gegenstände mit in die Schule.
  • lösen Konflikte friedlich.
  • tragen in der Schule Hausschuhe.
  • geben unsere Hausschuhe vor dem Verlassen des Schulhauses in ein Patschensackerl.
  • hängen unsere Jacken in der Garderobe ordentlich auf.
  • laufen nicht in den Gängen.
  • sind während der Unterrichtszeit leise, damit niemand bei der Arbeit gestört wird.
  • achten besonders in den Toiletten auf Sauberkeit und verschwenden weder Wasser noch Papier.
  • gehen mit Unterrichtsmaterialien sowie der Schuleinrichtung besonders sorgsam um.
  • stellen unsere Scooter oder Fahrräder auf die dafür vorgesehenen Plätze (die Schulleitung und der Schulerhalter übernehmen hierfür keine Haftung!).

Wir Eltern und Erziehungsberechtigten…

  • kooperieren mit der Schule zum Wohle unserer Kinder und unterstützen die Lehrer:innen und Nachmittagsbetreuer:innen in ihrer Bildungs- und Erziehungsarbeit. Dazu pflegen wir Kontakt mit der Schule (Schoolfox, Sprechtage, etc.).
  • informieren die Schule über besondere gesundheitliche, psychische oder soziale Bedürfnisse unserer Kinder, damit angemessene Unterstützung gewährleistet werden kann.
  • geben Änderungen der Adresse, der Telefonnummer oder der Familienverhältnisse sofort bekannt.
  • sorgen dafür, dass die Kinder regelmäßig und pünktlich in die Schule kommen. Bei Verhinderung teilen wir dies bis spätestens 7:45 Uhr persönlich oder telefonisch mit. Falls unser Kind die Schule vorzeitig verlassen muss, geben wir dies rechtzeitig schriftlich bekannt.
  • sorgen dafür, dass unsere Kinder gesund und für den Schulbesuch geeignet sind (angemessene Kleidung, ausreichende und gesunde Jause, etc.).
  • melden das Auftreten von Infektionskrankheiten und Kopfläusen bei unseren Kindern unverzüglich in der Schule.
  • geben den Kindern die erforderlichen Unterrichtsmittel und einzuzahlenden Geldbeträge rechtzeitig mit.
  • kümmern uns darum, dass Hausübungen gemacht werden und dass bei versäumten Unterrichtsstunden der Stoff nachgearbeitet wird.
  • sorgen dafür, dass Wertgegenstände zu Hause bleiben.
  • übernehmen die Haftung, wenn unser Kind Schuleigentum oder das Eigentum anderer vorsätzlich beschädigt.
  • sind für unsere Kinder verantwortlich, wenn sie alleine nach Hause gehen.
  • kommen nicht unangemeldet in die Schule, sondern bitten zuerst schriftlich oder telefonisch um einen Termin (gilt für Gespräche mit dem/der Klassenlehrer:in und der Frau Direktor).
  • begegnen Lehrer:innen, Schulpersonal, anderen Erziehungsberechtigten und Schüler:innen stets respektvoll. Konflikte werden konstruktiv und sachlich angesprochen.

Wir Lehrerinnen und Lehrer…

  • verhalten uns respektvoll und wertschätzend und leben die vereinbarten Regeln vor.
  • fördern die uns anvertrauten Kinder bestmöglich und führen sie nach Möglichkeit zu den ihren jeweiligen Anlagen entsprechenden besten Leistungen.
  • informieren Erziehungsberechtigte und Schüler:innen über Lernfortschritte und bringen Kritik konstruktiv an.
  • leiten die Schüler:innen zur Selbständigkeit an, unterstützen sie aber dort, wo sie Hilfe brauchen.
  • vermitteln den Kindern soziale Kompetenzen für ein Miteinander in der Gemeinschaft.
  • pflegen einen persönlichen Kontakt mit den Erziehungsberechtigten bei Elternsprechtagen bzw. vereinbarten Gesprächsterminen.
  • arbeiten kooperativ mit Kolleg:innen zusammen und tragen zu einer guten Schulgemeinschaft bei.

Bei Missachtung der Regeln ist mit folgenden Konsequenzen zu rechnen:

  • Die Erziehungsberechtigten werden zu einem Gespräch in die Schule gebeten.
  • Verunreinigungen müssen selbst beseitigt werden, wenn dies zumutbar ist.
  • Bei Verwendung von Handys oder anderen elektronischen Geräten werden diese von den Lehrer:innen, Nachmittagsbetreuer:innen oder der Frau Direktor in Verwahrung genommen und nach Ende des Unterrichts zurückgegeben. Bei wiederholter Verwendung erfolgt die Rückgabe an die Erziehungsberechtigten.
  • Schüler:innen können von Veranstaltungen ausgeschlossen werden, wenn durch deren Verhalten die eigene Sicherheit oder die Sicherheit anderer gefährdet wird.

Kleidungsvorschriften

Die von den Schülerinnen und Schülern im Schulalltag verwendete Kleidung soll vom Gedanken des professionellen Schulumfeldes, als Ort des gemeinsamen Lernens, getragen sein. Daher vereinbart die Schulgemeinschaft jene Regelungen, die die Angemessenheit im Detail ausgestalten und definieren:

  • Wir achten bei der Teilnahme am Unterricht auf eine den Erfordernissen entsprechende und wetterbedingte Kleidung.
  • Wir achten bei unserer Kleiderwahl auf die Angemessenheit in Bezug auf den Anlass sowie ein respektvolles Miteinander. Kleidung darf keine beleidigenden, diskriminierenden oder gewaltverherrlichenden Aufdrucke enthalten.
  • Wir nehmen Kappen, Mützen und Kapuzen im Unterrichtsraum in der Regel ab.
  • Wir vermeiden Schmuck oder Accessoires, die beim Spielen oder im Turnsaal gefährlich sein könnten.


Die vorliegende Schulordnung wird durch Beschlüsse und Verhaltensvereinbarungen der jeweiligen Klassenforen ergänzt.

Gesetzliche Bestimmungen gemäß dem Schulunterrichtsgesetz

Pflichten der Schüler

§ 43. (1) Die Schüler sind verpflichtet, durch ihre Mitarbeit und ihre Einordnung in die Gemeinschaft der Klasse und der Schule an der Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule (§ 2 des Schulorganisationsgesetzes) mitzuwirken und die Unterrichtsarbeit (§ 17) zu fördern. Sie haben den Unterricht (und den Betreuungsteil an ganztägigen Schulformen, zu dem sie angemeldet sind) regelmäßig und pünktlich zu besuchen, die erforderlichen Unterrichtsmittel mitzubringen und die Schulordnung bzw. die Hausordnung einzuhalten. Sie haben weiters Anordnungen und Aufträgen im Rahmen der individuellen Lernbegleitung Folge zu leisten und Vereinbarungen, die gemäß § 19 Abs. 3a im Rahmen des Frühwarnsystems getroffen wurden, zu erfüllen.

Mitwirkung der Schule an der Erziehung

§ 47. (1) Im Rahmen der Mitwirkung der Schule an der Erziehung der Schüler (§ 2 des Schulorganisationsgesetzes) hat der Lehrer in seiner Unterrichts- und Erziehungsarbeit die der Erziehungssituation angemessenen persönlichkeits- und gemeinschaftsbildenden Erziehungsmittel anzuwenden, die insbesondere Anerkennung, Aufforderung oder Zurechtweisung sein können. Diese Maßnahmen können auch vom Klassenvorstand und vom Schulleiter (Abteilungsvorstand), in besonderen Fällen auch von der zuständigen Schulbehörde ausgesprochen werden.

Lehrer

§ 51. (1) Der Lehrer hat das Recht und die Pflicht, an der Gestaltung des Schullebens mitzuwirken. Seine Hauptaufgabe ist die dem § 17 entsprechende Unterrichts- und Erziehungsarbeit. Er hat den Unterricht sorgfältig vorzubereiten.

Rechte und Pflichten der Erziehungsberechtigten

§ 61. (1) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht und die Pflicht, die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule zu unterstützen. Sie haben das Recht auf Anhörung sowie auf Abgabe von Vorschlägen und Stellungnahmen. Sie sind verpflichtet, die Schüler mit den erforderlichen Unterrichtsmitteln auszustatten und auf die gewissenhafte Erfüllung der sich aus dem Schulbesuch ergebenden Pflichten des Schülers hinzuwirken sowie zur Förderung der Schulgemeinschaft (§ 2) beizutragen. Weiters haben sie die Schüler bei der Befolgung von Anordnungen und Aufträgen im Rahmen der individuellen Lernbegleitung bestmöglich zu unterstützen und sie selbst betreffende Vereinbarungen, die gemäß § 19 Abs. 3a im Rahmen des Frühwarnsystems mit ihnen getroffen wurden, zu erfüllen.

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